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Information zum Räum- und Streuplan auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Suhl

 

Die Stadt Suhl ist verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch Räumen und Streuen zu beseitigen. Dies gilt allerdings nur insoweit, dass die Räum- und Streupflicht hinsichtlich des Fußgängerverkehrs nicht durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Suhl auf die Straßenanlieger übertragen ist.

Da es technisch und personell nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden die Straßen innerhalb der Ortslage in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in Dringlichkeitsstufen eingeordnet.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegangen. Als erstes werden Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Verkehrswege geräumt und gestreut. Besondere Beachtung müssen die Straßen finden, auf denen sich der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bewegt. Insgesamt werden von 225 Km Straßennetz ca. 205 km durch die Stadt Suhl winterdienstlich betreut. Im Stadtgebiet stehen an gefährlichen Stellen insgesamt 30 Streugutbehälter zur Verfügung. Bushaltestellen und Containerplätze werden teilweise von Hand geräumt.

 

Der Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl hat hierfür zwei Übersichtskarten erstellt. In dem Räumungsplan wird dargestellt, welche Straßen geräumt oder nicht geräumt werden.

Auf den Grün gekennzeichneten Straßen wird der Winterdienst durch die Stadt Suhl bzw. durch die von der Stadt Suhl beauftragten Firmen durchgeführt.

Bei den Rot gekennzeichneten Straßen findet kein Winterdienst statt. Dafür gibt es verschiedene Versagungsgründe:

 

  • Fehlende Wendemöglichkeit: das Winterdienstfahrzeug kann durch seine Länge und Breite an entsprechender Stelle nicht drehen.
  • Zu geringe Straßenbreite: das Winterdienstfahrzeug ist durch den Winterdienstaufbau zu breit und der Schnee kann nicht an den geeigneten Flächen abgelagert werden.
  • Keine geeignete Oberflächenbefestigung: der Straßenkörper wird durch das Räumen und Streuen stark beschädigt.

 

In dem Dringlichkeitsplan sind die öffentlichen Straßen in Dringlichkeitsstufen unterteilt:

Dringlichkeitsstufe A: Landesstraßen

Dringlichkeitsstufe B: Kreisstraßen/ÖPNV

Dringlichkeitsstufe C: Gemeindestraßen

Dringlichkeitsstufe D: Radwege

 

Auf ungekennzeichneten Straßenabschnitten wird kein Winterdienst durch die Stadt Suhl ausgeführt. Hierbei handelt es sich um Anliegerstraßen der Wohnungsbaugesellschaften, Privatstraßen oder nicht öffentlich gewidmete Wegeparzellen.

Das gesamte Straßennetz der Stadt Suhl wurde auf Grundlage des digitalen Straßenkatasters bewertet. Dadurch können auch Einzelfälle betrachtet werden. Auskünfte werden durch den Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl, Abteilung Straßenunterhalt/Winterdienst (03681/744104 ,- oder 744107) erteilt.

Die Karten finden Sie entweder in der Navigation links oben oder under Downloads / Dokumente.