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Friedhöfe

 

Die Stadt Suhl trägt die Verantwortung für die Unterhaltung von acht kommunalen Friedhöfen. Hierzu zählen neben dem Hauptfriedhof am Nordwest-Hang des Hoheloh die Friedhöfe in den Ortsteilen Albrechts, Dietzhausen, Wichtshausen, Mäbendorf, Heidersbach, Vesser und Gehlberg.

Die Gesamtfläche der Friedhöfe beträgt 44.747 m². Dabei entfallen 30.300 m² auf den Hauptfriedhof, die verbleibenden 14.447 m² verteilen sich auf die Ortsteilfriedhöfe.

Mit 4.405 m² besitzt Albrechts den größten Ortsteilfriedhof, und mit 1.070 m² ist der Friedhof in Vesser der kleinste.

Weiterhin ist die Stadt Suhl im Rahmen der übertragenen Aufgaben für die Erhaltung der beiden jüdischen Friedhöfe in Suhl und im Ortsteil Heinrichs verantwortlich. Für beide Friedhöfe werden vom Bund sowie vom Freistaat Thüringen im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe aus dem Jahr 1957 zweckgebundene Finanzmittel zur Verfügung gestellt. In der Pflegschaft der Stadt Suhl befinden sich neben den jüdischen Friedhöfen noch 15  Kriegsgräber, für die im Rahmen des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Gewaltherrschaft ebenfalls zweckgebunden Finanzmittel vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt werden.

 

Hauptfriedhof, Frühlingsaspekt Hauptfriedhof, Herbstaspekt

Hauptfriedhof, Frühlingsaspekt

(Foto: Abt. Grünflächen/Friedhöfe)

Hauptfriedhof, Herbstaspekt

(Foto: Abt. Grünflächen/Friedhöfe)

 

Die Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe führen fünf städtische Mitarbeiter durch. Hierzu zählen drei Mitarbeiter auf dem Hauptfriedhof und drei Gemeindearbeiter in Albrechts, Dietzhausen und Wichtshausen. Für die Unterhaltung der Friedhöfe werden jährlich durchschnittlich 412.000 € benötigt, darin sind auch die Sachkosten für vergebene Pflegeaufgaben enthalten.

Jährlich finden auf allen Friedhöfen der Stadt Suhl ca. 300 Bestattungen statt. Dafür bietet die Stadtverwaltung den Hinterbliebenen verschiedene Grabformen an:

  • Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen
  • Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
  • Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen.

Bei den Urnengemeinschaftsanlagen wurden in den letzten zwei Jahren neben der bereits langjährig angebotenen anonymen Gemeinschaftsanlage („Grüne Wiese“) zwei neue Formen eröffnet. Die zweite neue Grabform ist die Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf einer Stele. Dabei wurden ehemalige Familiengräber zu Stelengrabstellen umgestaltet, in denen 12 Verstorbene in einer Gemeinschaft bestattet werden können.

 

Urnengemeinschaftsanlage mit Namensplatte Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf Stele

Urnengemeinschaftsanlage mit Namensplatte

(Foto: Abt. Grünflächen/Friedhöfe)

Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf Stele

(Foto: Abt. Grünflächen/Friedhöfe)