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Elektro- und Elektronikschrott

 

Achtung, ab dem 15.08.2018 treten gemäß des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Änderungen im Bereich Sperrmüll und Altkleider in Kraft. 

Elektrische und elektronische Geräte bestehen zum Teil aus mehr als 1000 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen wie Aluminium, Kupfer und anderen Edelmetallen sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte Flammschutzmittel, sodass alle ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden müssen. Vereinfacht gesagt  betrifft dies sämtliche Geräte, die aus Steckdose oder mit Batterie bzw. Akku betrieben werden können, auch wenn diese noch so klein sind.

  • Rundfunk- und Fernsehgeräte
  • Tonband- und Videoabspielgeräte
  • CD- und DVD-Abspielgeräte, MP3-Player
  • Lautsprecher
  • Computer, Notebooks und Zubehör
  • Telefone, Handys
  • Bohrmaschinen, Sägen u.a. elektrische Werkzeuge
  • Waschmaschinen, Elektroherde
  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Bügeleisen u.a. elektrische Haushaltsgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

 

Sammelstellen sind:

  • Recyclinghof (ganzjährig)
  • Mobile Sonderabfall- und Elektroschrottsammlung

 

Die Abgabe von elektrischen und elektronischen Altgeräten ist an den ausgewiesenen
Sammelstellen stets kostenfrei. Bitte übergeben Sie die Geräte
direkt den Mitarbeitern des Entsorgungsfachbetriebes.

 

Für elektrische Haushaltsgroßgeräte ist mit Ausnahme des Ortsteils
Vesser ein kostenfreier Abholservice eingerichtet worden.


Bei Bedarf: Karte für Abholung von Haushaltsgroßgeräten abtrennen und abschicken! Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder bei  kurzfristiger Information auch telefonisch mitgeteilt.
Fernsehgeräte und Monitore bei Rückgabe bitte sorgfältig behandeln!
Diese Geräte müssen ebenso wie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen bruchsicher erfasst werden!

 

 

Änderungen zum Elektro- und Elektronikschrott 2018

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) treten im Jahr 2018 im Hinblick auf die Sammelgruppen und den Anwendungsbereich für ausgediente Elektro(nik)altgeräte in Kraft:

  • ab dem 15.08.2018 offener Anwendungsbereich

Zum 15. August 2018 wurde im Rahmen des ElektroG der sogenannte offene Anwendungsbereich (open Scope) eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass alle Gegenstände, die einen elektronischen Anteil besitzen ab sofort als Elektro(nik)geräte gelten und auch als solche gesammelt und entsorgt werden müssen.

Ab sofort können auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen.

Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob bei zusammengesetzten Produkten der elektronische Bestandteil funktional und/oder baulich an das Produkt gebunden ist. Lässt sich der elektronische Bestandteil entfernen, z. B. Dynamo am Fahrrad, Beleuchtung im Wandschrank, ist nur dieser als Elektro(nik)schrott zu entsorgen.

Hier kurz die Änderungen in den verschiedenen Sammlungen, mit Beispielen:

Sperrmüll

Möbel mit elektronischen Bestandteilen, welche fest mit dem Möbelstück verbunden sind, können nicht mehr bei den Sperrmüllsammlungen mitgenommen werden sondern müssen auf den Recyclinghöfen als Elektronikschrott abgegeben werden.

Beispiele: Massagesessel, elektrisch verstellbarer Fernsehsessel, Betten mit elektrischem Motor, Schränke mit fest verbautem Beleuchtungselement, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische

Bitte beachten Sie, dass bei Neukauf eines Elektro(nik)gerätes eine gesetzliche Rücknahmepflicht für ein gleichartiges Altgerät durch große Einzelhändler (mindestens 400 m² Verkaufs- bzw. Lagerfläche) besteht.

 

Altkleider

Kleidung mit elektronischen Bestandteilen werden ab sofort nicht mehr in Altkleidercontainern, sondern auf den Recyclinghöfen in den entsprechenden Elektronikschrott-Containern gesammelt

Beispiele: Schuhe mit Blinkfunktion oder Sportbekleidung mit integrierten Messmodulen

  • ab dem 01.12.2018 neuer Zuschnitt der Sammelgruppen

In der Weiteren Umsetzung des ElektroG werden ab dem 01.12.2018 die Sammelgruppen neu zugeschnitten. Hier wird es jedoch ausschließlich Veränderungen bei der Zuweisung der erfassten Elektro(nik)altgeräte geben.

Ab dem 01.12.2018 werden auf dem RC-Hof Annahmetische für die Abgabe der Kleingeräte zur Verfügung stehen. Die Einsortierung in die Sammelboxen erfolgt anschließend durch das Personal.

Bei der Abgabe von Großgeräten ist den Anweisungen des Annahmepersonals Folge zu leisten.