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Sondernutzung

Die Benutzung der Straße, Gehwege oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung gemäß §18 Thüringer Straßengesetz. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers. Zu den Sondernutzungen zählen z.B. Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Märkte oder Infostände auf der Straße sowie die Plakatierung an öffentlichen Straßen.

 

Informationen zur Sondernutzung

Sondernutzungsgebührensatzung

Antrag auf Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund

 

 

Kontakt

Eigenbetrieb KDS
Abteilung Straßenverwaltung
Am Fröhlichen Mann
98528 Suhl
Tel.: 0 36 81 / 74 24 08
Fax: 0 36 81 / 74 41 40
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!